WINTERDIENST

 

 


Schneeräumpflicht: Das sollten Sie wissen

 

Leise rieselt der Schnee: Wenn die ersten Flocken des Winters vom Himmel fallen, jubeln die Kinder – und viele Hausbesitzer denken mit Grauen an die Schneeräumpflicht. Dennoch ist es ratsam, den lästigen Winterdienst ernst zu nehmen, denn Versäumnisse können teuer werden.

Wenn der erste Schnee fällt und sich Straßen und Gehwege in Rutschbahnen verwandeln, ist es höchste Zeit, den Schneeschieber aus dem Keller zu holen. Denn Schnee räumen ist Pflicht – und wer dem Winterdienst nicht nachkommt, muss womöglich zahlen, wenn auf dem Gehweg vor seinem Haus ein Unfall passiert.

 

Schnee räumen: Wann, wo und wie oft?

 

Hausbesitzer sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Gehwege vor ihrem Grundstück von Schnee und Eis zu befreien, und zwar auf einer Breite, dass zwei Menschen aneinander vorbeigehen können. Die Schneeräumpflicht gilt an allen Tagen der Woche. Von Montag bis Samstag müssen die Gehwege von sieben Uhr morgens, am Sonntag von acht Uhr morgens bis abends um 20 Uhr gefahrlos zu betreten sein. Das bedeutet: Schneit der morgens geräumte Weg später am Tag wieder zu, müssen Sie die Schneeschaufel erneut in die Hand nehmen. Allerdings gilt auch beim Schnee räumen der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit: Niemand ist gezwungen, bei starkem Schneefall durchgehend zu räumen, vielmehr darf man abwarten, bis es zu schneien aufgehört hat. Auch gibt es eine Zeitspanne, in der die Arbeit erledigt sein muss, die sich nach der Größe der zu räumenden Fläche richtet. Wichtig: Zur Schneeräumpflicht gehört auch das Streuen bei Glätte. Benutzen Sie hierzu Splitt, Sand oder Granulat. Streusalz ist schlecht für die Umwelt und deshalb in vielen Kommunen verboten.

UNSERE PREISE

Winterdienst für Privatkunden

 

Bereitschaftspauschale:

Einfamilienhaus 19,00 € netto pro Monat von 01.11.2017 bis zum 31.03.2018

Mehrfamilienhaus 39,00 € netto pro Monat von 01.11.2017 bis zum 31.03.2018

 

Fußweg ( inkl. Eingangsbereich ):

15m x 1,20m 11,00 € netto pro Einsatz

15m bis 25m x 1,20m 15,00 € netto pro Einsatz

25m bis 35m x 1,20m 19,00 € netto pro Einsatz

35m bis 60m x 1,20m 35,00 € netto pro Einsatz  

 

Hoffläche und Einfahrten:

bis 25qm 10,00 € netto pro Einsatz

von 25qm bis 50qm 14,00 € netto pro Einsatz

 Winterdienst - Pauschalen für die Saison 2013 / 2014 auf Anfrage.

 

Streugut: ab 0,35 € netto pro qm

Um Kosten zu sparen kann das Streugut vom Kunden gestellt werden.

 

Zuschläge:

Nachtzuschlag ( 20 Uhr bis 5 Uhr ): +40%

Sonn- und Feiertagszuschlag: +30%

 

Unsere Preise sind freibleibend und können sich jederzeit ändern. Wir stehen Ihnen unter der Telefon-Nummer 02226-8959138 jederzeit beratend zur Seite.